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29.03.2010 | Rentenversicherung

Welche Verträge müssen Rentenfaktor vorweisen?

In der März-Ausgabe (Seite 16) haben wir Sie über die neuen Spielregeln bei Lebens- und Rentenversicherungen informiert. Ein Leser fragt nun, welche Rentenversicherungen künftig einen Rentenfaktor aufweisen bzw. welche Verträge bis zum 30. Juni 2010 umgestellt werden müssen.  

Die Antwort: Einen Rentenfaktor benötigen alle Rentenversicherungen, die ab dem 1. Juli 2010 abgeschlossen werden. Für Rentenversicherungsverträge, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, genügt es, wenn hinreichend genaue Rechnungsgrundlagen für den Rentenfaktor angegeben worden sind. Wurden keine hinreichenden Rechnungsgrundlagen genannt, kann bis 30. Juni 2010 ein Rentenfaktor genannt werden.  

Unser Tipp: Dort wo kein direkter Faktor genannt, aber textlich im Versicherungsschein und/oder in AVB hinreichend genau beschrieben wurde (zum Beispiel „Wir garantieren den Rentenfaktor nach den bei Vertragsschluss geltenden Rechnungsgrundlagen zu 50 Prozent oder 85 Prozent“), brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wenn aber zum Beispiel nur festgelegt ist, dass verrentet werden kann zu den bei Verrentung maßgebenden Rechnungsgrundlagen, sollten Sie beim betroffenen Versicherer nachfragen. Dann muss bis zum 30. Juni 2010 nachgebessert werden.  

Wichtig: Kein Anpassungsbedarf besteht bei vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Verträgen; diese benötigen keinen Rentenfaktor (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 1.10.2009, Az: IV C 1 - S 2252/07/0001, Randziffer 3b; Abruf-Nr. 093457).  

Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 1 | ID 134579