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01.11.2007 | Provision

Rückständige Provisionsansprüche aus 2003/04 verjähren!

Wer Provisionsrückstände aus 2003 und 2004 hat, sollte jetzt noch tätig werden! Die Ansprüche aus beiden Jahren verjähren in Kürze:  

  • Ansprüche aus 2003 mit Ablauf des 14. Dezember 2007. Der früher anwendbare § 88 Handelsgesetzbuch wurde durch das bereits zum 15. Dezember 2004 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsanpassungsgesetz aufgehoben.
  • Ansprüche aus 2004 – nach dem Wortlaut der für beide Jahre einschlägigen Übergangsvorschrift – ebenfalls mit Ablauf des 14. Dezember 2007. Ungeklärt ist bislang, ob aufgrund einer wertenden Betrachtung die Verjährung möglicherweise erst mit Ablauf des 31. Dezember 2007 eintritt.

Unser Tipp: Auch wenn ein späterer Verjährungseintritt aufgrund verschiedener Umstände nicht auszuschließen ist, sollte die Verjährung rechtzeitig gehemmt werden. Jetzt noch Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben!  

Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 1 | ID 114876