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03.01.2011 | Lohnabrechnung

Maschinelle Übermittlung von Anträgen

Seit dem 1. Januar 2011 müssen Sie Anträge auf Erstattung von fortgezahltem Lohn im Falle von Krankheit oder Mutterschaft im Rahmen des U1- und U2-Umlageverfahrens elektronisch stellen.  

Praxishinweis: „Löhne und Gehalter professionell“ erläutert Ihnen in einem ausführlichen Beitrag, wie das Verfahren funktioniert. Den Beitrag finden Sie im Internet (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 103797.  

 

Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141169