01.09.2006 | Kfz-Kosten
Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel gültig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in mehreren Urteilen festgestellt, dass die Finanzverwaltung ein Fahrtenbuch nicht anerkennen muss, das nicht ordnungsgemäß geführt worden ist (Mai-Ausgabe, Seite 2 und Juli-Ausgabe, Seite 11). Sofern es sich aber nur um kleinere Mängel handelt, muss sie die Aufzeichnungen akzeptieren, entschied das Finanzgericht (FG) Köln. Das gelte zum Beispiel, wenn
| lediglich eine Fahrt nicht aufgezeichnet worden ist, |
| die Kilometerangaben im Fahrtenbuch nicht mit den Daten in den Werkstattrechnungen übereinstimmen oder |
| geringe Abweichungen zu den Entfernungsangaben laut Routenplaner nicht gesondert erläutert werden. |
Fazit des FG: Ein Fahrtenbuch sei nur dann nicht ordnungsgemäß, wenn es mehrere ins Gewicht fallende Mängel aufweise. Eine Nichtanerkennung wegen einzelner kleiner Ungenauigkeiten sei unverhältnismäßig. Das letzte Wort hat der BFH (Az: VI R 38/06). (Urteil vom 27.4.2006, Az: 10 K 4600/04; Abruf-Nr. 061895 )
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 2 | ID 97593