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01.11.2005 | Kapitalanlagen

Kein Halbeinkünfteverfahren für Bezugsrechte

Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten sind voll steuerpflichtig, Verluste in voller Höhe verrechenbar. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen. Im Urteilsfall hatte der Kläger Bezugsrechte mit Verlust veräußert. Das Finanzamt berücksichtigte die Hälfte der geltend gemachten Verluste im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens. Es behandelte also die Veräußerung der Bezugsrechte wie die Veräußerung von Aktien. Dieser Vorgehensweise widersprach das FG und berücksichtigte die Verluste voll. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung von Bezugsrechten berechnet sich wie folgt:

Verkaufserlös des Bezugsrechts
./. Veräußerungskosten
./. Buchwert Bezugsrecht = Buchwert Altaktie x Börsenkurs Bezugsrecht
Börsenkurs Altaktie vor Kapitalerhöhung
= Gewinn bzw. Verlust

Wichtig: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Unter dem Aktenzeichen IX R 15/05 ist das Revisionsverfahren beim BFH anhängig. (Urteil vom 10.2.2005, Az: 11 K 483/04; Abruf-Nr.  051807 )

Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 3 | ID 97432