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01.06.2004 | Incentive-Reisen

Gewonnene Reise als "aufgedrängte Bereicherung"?

Ist eine gewonnene Reise eine "aufgedrängte Bereicherung" und bleibt daher steuerfrei? Das Finanzgericht (FG) München verneinte dies im Fall eines "Generalrepräsentanten" eines Versicherers. Folge: Der "Generalrepräsentant" muss den Wert der gewonnenen Reise als Betriebseinnahme versteuern. Vergeblich wehrte er sich, dass er nicht freiwillig an der Reise teilgenommen habe. Das FG hatte eine Bestätigung des Versicherers verlangt, dass der "Generalrepräsentant" an der Reise teilnehmen musste. Diese Bestätigung konnte er nicht beibringen. Deshalb entschied das FG, dass die Teilnahme freiwillig war. Dafür spreche auch die "Einladung" zur Reiseteilnahme.

Wichtig: Ob das Urteil den Gepflogenheiten in der Versicherungsbranche gerecht wird, erscheint zweifelhaft. Konsequenterweise hat der "Generalrepräsentant" Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Das Aktenzeichen lautet: X R 36/03. (Urteil vom 13.12.2002, Az: 2 K 1488/98; Abruf-Nr.  041168 )

Quelle: Ausgabe 06 / 2004 | Seite 2 | ID 97171