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01.04.2004 | Gesetzesänderungen

Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungswidrig?

Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist möglicherweise nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen. Nach Ansicht zahlreicher Steuerexperten hat der Vermittlungsausschuss seine Kompetenzen überschritten, indem er die Koch/Steinbrück-Vorschläge in seine Vermittlungsempfehlung an den Bundestag aufgenommen hat.

Unser Tipp: Fechten Sie Steuerbescheide an, in denen sich die Kürzungen (zum Beispiel die des Arbeitnehmer-Pauschbetrags) ausgewirkt haben. In Einkommensteuer-Bescheiden wird das frühestens 2005 der Fall sein. In Erbfällen oder bei Schenkungen können jedoch bereits 2004 entsprechende Bescheide ergehen bzw. ergangen sein. Prüfen Sie, ob sich die Kürzungen zu Ihren Ungunsten ausgewirkt haben und legen Sie innerhalb der Monatsfrist Einspruch ein, wenn das bei Ihnen der Fall ist.

Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 1 | ID 97139