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01.01.2007 | Gesetzesänderungen

Die Abgeltungsteuer betrifft auch Lebensversicherungen

Abseits der Diskussionen um die Einordnung von Dividenden und Zinsen im Rahmen der ab 2009 geplanten Abgeltungsteuer von 25 Prozent bleibt derzeit vielfach unbeachtet: Auch nach 2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen werden unter die Abgeltungsteuer fallen, sofern Auszahlung oder Kündigung frühestens 2009 erfolgen. Diese Systemumstellung ist aber per Saldo eher positiv zu bewerten:

  • Das Halbeinkünfteverfahren bei Lebensversicherungen bleibt. Die Auszahlungssummen werden weiter zur Hälfte erfasst, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren eingehalten ist und wenn die Versicherung erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Somit werden künftig die Kapitaleinnahmen nach §  20 Absatz 1 Nummer 6 Einkommensteuergesetz (EStG) nur mit 12,50 Prozent besteuert (1/2 x 25 Prozent).
  • Ein weiterer Vorteil: Der Abgeltungssatz ist immer gleich, und die hierunter fallenden Erträge wirken sich nicht belastend auf die übrigen Einkünfte aus. Hohe Auszahlungssummen führen also nicht mehr zu einem geballten Einnahmezufluss und hieraus resultierend zu einer Spitzenprogression.
  • Der Nachteil: Der Verkauf von gebrauchten Policen wird erstmalig über die Abgeltungsteuer erfasst. Derzeit ist die Veräußerung an Dritte noch steuerfrei, unabhängig vom Abschlussdatum.

    Wichtig: Rentenversicherungen fallen auch weiterhin unter §  22 EStG und somit unter die günstige Ertragsanteilsbesteuerung.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 2 | ID 97650