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26.06.2008 | Finanzierung

Wertgutachten darf nichts kosten

Banken dürfen von ihren Kreditkunden keine Gebühren für die Wert-ermittlung ihrer Immobilie (Wertgutachten) verlangen. Das Landgericht (LG) Stuttgart kippte eine Vertragsklausel einer Bausparkasse mit der Begründung, die Bausparkasse nehme die Wertermittlung ausschließlich im eigenen Interesse vor.  

Unser Tipp: Kreditkunden, die Geld für ein Gutachten gezahlt haben, sollten die Kosten vom Kreditgeber zurückfordern. (Rechtskräftiges Urteil vom 24.4.2007, Az: 20 O 9/07) (Abruf-Nr. 080236)  

Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 4 | ID 120024