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01.12.2003 | Finanzierung

"Bauherrenerlass 2003" - Neue Regeln ab 2004!

Zum Jahresende hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die steuerlichen Rahmenbedingungen ab 2004 für diejenigen verschärft, die sich

  • an "Gesamtobjekten" - so genannten Bauherrenmodellen - oder
  • an geschlossenen Immobilienfonds beteiligen wollen (Schreiben vom 20.10.2003, Az: IV C 3 - S 2253a - 48/03; Abruf-Nr.  032535 ).

    Ihre Kunden, die ein Objekt im Rahmen eines Bauherrenmodells im Auge haben, müssen sich sputen. Textziffer 50 des BMF-Schreibens bestimmt: "Soweit die Anwendung ... dieses Schreibens zu einem Nachteil gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung führt, ist dieses Schreiben erstmals für Darlehensverträge und Baubetreuungsverträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 abgeschlossen werden".

    Unser Service: Sie finden das komplette 15 Seiten umfassende BMF-Schreiben in unserem Online-Service unter der Abruf-Nummer 032535 .

    Quelle: Ausgabe 12 / 2003 | Seite 3 | ID 97083