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29.03.2010 | Die richtige Rechtsform

Die vorteilhafte Gesellschaftsgestaltung für die Versicherungsagentur - Teil I

von RA Dr. Günther Heinicke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen

Einzelkämpfer im Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor leben risiko- und stressreich. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub des Einzelvertreters besteht die Gefahr, dass Kunden dringenden Versicherungs- und Anlagebedarf anderweitig platzieren und abwandern. Ein Zusammenschluss mit einem Partner schafft Abhilfe.  

 

Auch viele Versicherer haben inzwischen den Charme des Vertragsschlusses mit Agenturgesellschaften entdeckt. Das hat Gründe:  

 

  • Bei Krankheit oder altersbedingtem Ausscheiden eines Gesellschafters wird der Ausgleichsanspruch hinausgeschoben, weil er der Gesellschaft zusteht und nicht dem Gesellschafter.

 

  • Bei Ausscheiden eines Gesellschafters betreuen die verbleibenden Gesellschafter die Bestände weiter. Das gewährleistet Vertragskontinuität und Kundenbindung.

 

  • Schließlich ermöglicht die Zusammenarbeit mehrerer Agenturpartner eine Spezialisierung.