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29.03.2010 | Bilanz

BFH wird 2010 sein Urteil zur Rückstellungsbildung fällen

Noch im Jahr 2010 wird der Bundesfinanzhof (BFH) eine Entscheidung zur Rückstellung eines Versicherungsvertreters für den Betreuungsaufwand fällen (Az. der Revision: X R 48/08). Der BFH wird sich dazu äußern, nach welchen Kriterien die Höhe des Betreuungsaufwands für die Rückstellungsbildung geschätzt werden kann. Das geht aus dem Jahresbericht 2009 des BFH hervor, in dem er die für 2010 zu erwartenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung auflistet.  

Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 2 | ID 134582