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01.05.2005 | Bilanz

Bestandspflege-Rückstellung im Kfz-Bereich?

Ein DEVK-Agent fragt: "Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich ausdrücklich mit Bestandspflege-Rückstellungen bei Lebensversicherungen. Gilt das Urteil auch für andere Sparten, zum Beispiel Kfz? Zum Hintergrund: Die DEVK zahlt in der Kfz-Sparte keine bzw. nur minimale Betreuungsprovision. Der Aufwand ist aber erheblich."

Die Antwort: Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 28.7.2004, Az: XI R 63/03; Abruf-Nr.  043010 ) hat sich zwar nur mit Bestandspflege-Rückstellungen für Lebensversicherungen beschäftigt, weil diese im Urteilsfall streitig waren. Der Grundsatz, dass Sie für Ihren künftigen Aufwand Rückstellungen bilden, wenn Sie keine oder nur unzureichende Bestandspflegeprovision bekommen, gilt aber Sparten übergreifend. Daher ist das Urteil auch für den Betreuungsaufwand im K-Bereich relevant.

Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 1 | ID 97337