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01.10.2004 | BFH-Urteile

BMF veröffentlicht BFH-Urteile im Internet

Mit der Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Internet versucht das Bundesfinanzministerium (BMF) der Kritik an einer zu späten Veröffentlichung der Urteile im Bundesteuerblatt entgegenzutreten. Auf der Internet-Seite des BMF befindet sich ab sofort eine Liste mit BFH-Urteilen, die demnächst im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden sollen. Sobald die Urteile im Bundessteuerblatt veröffentlicht sind, müssen die Finanzämter sie anwenden. Sie finden die Liste der Urteile unter der folgenden Internet-Adresse: www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/BFH-Entscheidungen-.897.htm .

Unser Tipp: Gute Karten haben Sie künftig, wenn Ihr Finanzbeamter einen Einspruch mit der Begründung ablehnt, das ihm das erwähnte BFH-Urteil nicht bekannt sei. Finden Sie das Urteil in der Liste, steht eine Veröffentlichung im Bundesteuerblatt unmittelbar bevor.

Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 3 | ID 97236