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01.10.2006 | Betriebsausgaben

Private Telefonkosten: Für Selbstständige nicht steuerfrei

Die für Arbeitnehmer steuerfreie Privatnutzung von betrieblichen PC und Telefonen (§  3 Nummer 45 Einkommensteuergesetz) kann nicht auf Selbstständige übertragen werden. Das hat der Bundesfinanzhof aktuell bestätigt. Als Selbstständiger müssen Sie also ihren privaten Nutzungsanteil als Entnahme versteuern. (Urteil vom 21.6.2006, Az: XI R 50/05; Abruf-Nr.  062452 )

Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 1 | ID 97606