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01.07.2007 | Arbeitsrecht

Wettbewerbsverstoß im Ausbildungsverhältnis

Auch ein Auszubildender unterliegt während des Ausbildungsverhältnisses wie ein normaler Arbeitnehmer einem Wettbewerbsverbot - unabhängig von einer Regelung im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag. Verletzt er dieses schuldhaft, ist er seinem Arbeitgeber gegenüber schadenersatzpflichtig. Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass die allgemeine Treuepflicht während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers verbiete.

Beachten Sie: Aufgrund der genannten Fakten müssen Sie die Konkurrenztätigkeit nicht ausdrücklich untersagen. Vielmehr muss sich der Auszubildende gegebenenfalls Ihr Einverständnis für eine Konkurrenztätigkeit einholen. (Urteil vom 20.9.2006, Az: 10 AZR 439/05; Abruf-Nr.  063009 )

Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 4 | ID 111103