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01.09.2003 | Ansparabschreibung

Erhöhung "rettet" Eigenheimförderung

Die Bildung bzw. Erhöhung einer Ansparabschreibung ist auch zulässig, wenn sie dazu dient, die Einkommensgrenzen für die Eigenheimförderung einzuhalten. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf rechtskräftig entschieden. Im Urteilsfall wollte ein Unternehmer im Einspruchsverfahren die Ansparabschreibung erhöhen, die er für den Kauf eines Pkw gebildet hatte. Ziel war es, die Grenzen für die Eigenheimförderung einzuhalten. Während des Einspruchsverfahrens stellte das Finanzamt fest, dass der Unternehmer den Pkw nicht gekauft und die Ansparabschreibung Gewinn erhöhend aufgelöst hatte. Daher verweigerte es die höhere Ansparabschreibung. Anders sah es das FG: Dies erkannte die erhöhte Ansparabschreibung mit folgender Begründung an:

  • Die Investitionsabsicht muss nicht nachgewiesen werden.
  • Die Ansparabschreibung wurde zu einem Zeitpunkt erhöht, als der Kauf des Pkw innerhalb der Zwei-Jahres-Frist noch möglich war.
  • Es liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn die Erhöhung der Ansparabschreibung die Eigenheimförderung sichern soll.

    (Urteil vom 18.11.2002, Az: 7 K 7626/00 E; Abruf-Nr.  031336 )

    Quelle: Ausgabe 09 / 2003 | Seite 4 | ID 97046