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01.06.2004 | Anlagevermittlung

Wirtschaftsmagazine als Pflichtlektüre?

Als Anlagevermittler müssen Sie Ihre Kunden umfassend über eine Kapitalanlage informieren. Dazu müssen Sie sich aktuelle Informationen über ein Anlageobjekt beschaffen, indem Sie Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse auswerten. Diese Pflicht geht aber nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München nicht so weit, dass Sie bestimmte Wirtschaftsmagazine lesen müssen. Die Auswahl der Informationsquellen bleibt Ihnen überlassen.

Im Urteilsfall hatte der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das OLG sah kein Versäumnis der Vermittlerin darin, dass sie den Warnhinweis zu einer Anlage im "DFI gerlach-report" nicht kannte. (Urteil vom 6.12.2002, Az: 21 U 3997/01; Abruf-Nr.  031843 )

Quelle: Ausgabe 06 / 2004 | Seite 3 | ID 97176