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01.01.2004 | Anlagevermittlung

Von ungeprüften Angaben deutlich distanzieren

nformieren Sie den Anleger vollständig und richtig über alles, was für dessen Anlageentscheidung wichtig sein könnte. Distanzieren Sie sich von Angaben des Anbieters, die Sie ungeprüft übernommen haben. Diese Empfehlung sollten Sie angesichts eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) beherzigen. Im entschiedenen Fall hatte sich ein Kunde auf Anraten eines Vermittlers an einer Gesellschaft beteiligt. Bei der Beratung bezog sich der Vermittler auf das Antragsformular des Anbieters. In diesem hieß es: "... bestätigt, dass 91 Prozent Ihrer Nettoanlagesumme (ohne Abschlussgebühr) nach Zahlungseingang abgesichert werden". Die Bonität des Anbieters ließ der Vermittler allerdings ungeprüft. Später ging der Anbieter pleite. Es stellte sich heraus, dass es sich um ein Schneeballsystem gehandelt hatte. Der Kunde verlangte vom Vermittler Schadenersatz. Der BGH gab ihm Recht.
(Urteil vom 11.9.2003, Az: III ZR 381/02; Abruf-Nr.  032252 )

Quelle: Ausgabe 01 / 2004 | Seite 1 | ID 97095