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01.06.2003 | Anlagevermittlung

Über kritische aktuelle Pressestimmen informieren

Ein Anlagevermittler muss seine Kunden vor und bei Abschluss über die wesentlichen Umstände der Kapitalanlage informieren. Zu dieser Pflicht gehört es auch, die Kunden über kritische aktuelle Stimmen in der Wirtschaftspresse zu unterrichten. Auch der Geschäftsführer einer Anlagevermittlungsgesellschaft ist von dieser Pflicht nicht frei. Seine Aufgabe ist es sicherzustellen, dass die Verpflichtungen der Gesellschaft im Rahmen der Anlagevermittlung erfüllt werden. Diese rigorose Haltung nimmt das Oberlandesgericht Stuttgart ein.

Wichtig: Selbst wenn der Geschäftsführer den Inhalt von Presseberichten für nicht erwiesen hält, ist der noch zu gewinnende Kunde darüber zu informieren. Die Bewertung der Presseberichte muss dem Anleger überlassen bleiben. Wer den Anleger vorsätzlich im Unklaren lässt, haftet für einen eventuell dem Kunden entstehenden Schaden. (Urteil vom 27.11.2002, Az: 9 U 59/02; Abruf-Nr.  030457 )

Quelle: Ausgabe 06 / 2003 | Seite 4 | ID 97009