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19.12.2008 | Anlagevermittlung

Fehlende Risikoaufklärung über „Schneeballsystem“

Ein Anlagevermittler muss einen in finanziellen Dingen unerfahrenen Anleger, der nach einer sicheren Kapitalanlage verlangt, über das Risiko im Zusammenhang mit einem Beteiligungsgeschäft in Form eines „Schneeballsystems“ aufklären. Nach Ansicht des Landgerichts München I ist das Risiko für einen Fachmann von vornherein absehbar, dass derartige Umsatzbeteiligungen nur bis zum Höhepunkt der Interessentenwerbung erfolgreich sind und danach in sich zusammenbrechen. Verzichtet der Anlagevermittler auf die Risikoaufklärung, zieht dies wie im Münchener Fall seine Haftung nach sich. (nicht rechtskräftiges Urteil vom 1.4.2008, Az: 28 O 21676/07) (Abruf-Nr. 083074)  

Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 4 | ID 123420