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01.05.2004 | Anlagevermittlung

Keine Haftung trotz überschrittener Beleihungsgrenze

Die Pflichten von Banken und Anlageberatern gehen weit. Aber sie reichen nicht so weit, einen erfahrenen Bankkunden vor risikoreichen Wertpapiergeschäften auf Kredit abzuhalten, so das Oberlandesgericht Karlsruhe: Eine Bank ist bei Wertpapiergeschäften insbesondere nicht verpflichtet, einen Kaufauftrag abzulehnen, wenn die Kreditlinie oder Beleihungsgrenze des Depotguthabens überschritten ist. Sie muss auch keinen Kaufstopp verhängen. Entsteht dem Kunden ein Schaden, geht das zu seinen Lasten.

Unser Tipp: Der Fall zeigt, wie wichtig der persönliche Analyse-Bogen ist. Der Kunde hatte sich darin als in kreditfinanzierten Wertpapiergeschäften erfahren ausgegeben. Erstellen Sie daher stets ein Kundenprofil anhand eines Analyse-Bogens. Fragen Sie den Kunden nach seinen Erfahrungen, seinen Zielen, seinen finanziellen Verhältnissen und seinen Verpflichtungen.

Unser Service: Eine Checkliste zur Erstellung eines Kundenprofils finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Checklisten" . (Urteil vom 28.10.2003, Az: 17 U 124/02; Abruf-Nr.  040714 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 3 | ID 97159