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01.05.2007 | Altersversorgung

"Riester-Rente" bei Minijob und Gleitzonen-Job möglich?

Ein Leser möchte wissen, ob ein "Riester-Vertrag" bei einem Minijob bis 400 Euro oder einem Gleitzonen-Job (400,01 bis 800 Euro) möglich ist? Dazu die Antwort von Steuerberater Alexander Ficht : Es ist zwischen Minijob und Gleitzonen-Job zu unterscheiden:

Minijob: Minijobber, die gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass sie auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten, können einen "Riester-Vertrag" abschließen. Wollen sie nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichten, ist die "Riester-Rente" nicht verloren. Sie haben einen abgeleiteten Zulagen-Anspruch ohne Eigenleistung, wenn der Ehepartner einen "Riester-Vertrag" hat. Ansonsten besteht für Minijobber keine Möglichkeit, einen "Riester-Vertrag" abzuschließen.

Gleitzonen-Job: Gleitzonen-Jobber haben immer einen Anspruch auf die "Riester-Rente", weil sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 3 | ID 97718