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01.04.2007 | Agenturrecht

Buchauszug im Verhältnis Vertreter - Untervertreter?

Ein Leser möchte wissen: Versicherer sind gegenüber ihren selbstständigen Versicherungsvertretern verpflichtet, einen Buchauszug zu erstellen. Gilt dies auch für Versicherungsvertreter, die mit Handelsvertretern zusammenarbeiten?

Die Antwort: Die Verpflichtung zur Erstellung eines Buchauszugs besteht auch für jeden Versicherungsvertreter, der Verträge mit selbstständigen Handels-/Untervertretern schließt. Auch diese Vertreter haben gegenüber dem Versicherungsvertreter einen Anspruch auf Erhalt des Buchauszugs.

Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 3 | ID 97700