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· Fachbeitrag · Transparenzregister

In diesen Fällen müssen AgenturenAngaben zum Transparenzregister machen

| Seit Oktober 2017 sind bestimmte Vereinigungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, der Bundesanzeiger Verlag GmbH bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten elektronisch über www.transparenzregister.de mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht hängt von der Rechtsform und von den Beteiligungsverhältnissen der Vereinigung ab. Bei Verstößen gegen diese Mitteilungspflicht drohen Bußgelder. Lesen Sie nachfolgend, in welchen Fällen Versicherungsvertreter dem Transparenzregister welche Informationen mitteilen müssen. |

Mitteilungspflichtige Vereinigungen

Mitteilungspflichtig sind nach § 20 Abs. 1 GwG juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften. Mitteilungspflichtig sind demnach folgende Gesellschaften (vgl. Herzog, GwG, 3. Aufl., München 2018, § 20, Rz. 4):

 

  • AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt)