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03.03.2011 | Geschäftsbriefe

Auf Geschäftsbriefen sind diese Angaben Pflicht

Für die Gestaltung Ihrer Geschäftsbriefe gelten je nach Gesellschaftsform Ihrer Agentur bestimmte gesetzliche Formvorschriften. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten sollten, um nicht der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt zu sein.  

Wer muss die Vorschriften beachten?

Gesetzliche Vorgaben bestehen nur für Agenturen, die im Handelsregister eingetragen sind. Die Anforderungen an den Geschäftsbrief sind je nach Rechtsform unterschiedlich. Sie richten sich nach folgenden Vorschriften und sind Punkt für Punkt verpflichtend einzuhalten (mehr dazu unten).  

 

  • Im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen (§ 37a Handelsgesetzbuch [HGB])
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG; § 125a HGB)
  • Kommanditgesellschaft (KG; § 177a HGB)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH; § 35a GmbH-Gesetz [GmbHG])
  • GmbH & Co. KG (§§ 125a, 177a HGB, § 35a GmbHG)
  • Aktiengesellschaft (AG; § 80 Aktiengesetz [AktG])

 

Für eine nicht im Handelsregister eingetragene Agentur, etwa ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), gibt es keine Vorschriften (mehr dazu unten).  

 

Was ist ein „Geschäftsbrief“?