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· Fachbeitrag · Lebensversicherung

Lebensversicherungen pfändungssicher machen

| Der 31. März 2007 ist der Stichtag dafür, ob Kapitallebensversicherungen, zu denen auch aufgeschobene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Rückerstattung der Beiträge bei Tod während der Ansparphase gehören, pfändungssicher sind. Das lässt sich aus einem Urteil des BGH herauslesen. |

 

Pfändungssicherheit erst ab 31. März 2007 für Lebensversicherung

Nach Ansicht des BGH sorgte der Gesetzgeber erst durch das am 31. März

2007 in Kraft getretene Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge mit den §§ 851c und 851 d ZPO für die betragsmäßig begrenzte vollstreckungsrechtliche Absicherung der privaten Altersvorsorge.