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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

GmbH-Gesellschafterin ohne aktive Mitarbeit familienversichert

| Allein die Tatsache, dass die Ehefrau eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG nicht aktiv im Unternehmen mitarbeitet, sondern ausschließlich die mit ihrer gesellschaftsrechtlichen Stellung als Kommanditistin der GmbH & Co KG und als Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH verbundenen Pflichten wahrnimmt, führt nicht dazu, dass sie aus der Familienversicherung ausgeschlossen ist. Das hat das BSG entschieden. |

 

Nach Ansicht des BSG ist die Frau „nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig“ tätig (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V). Es fehle an der hauptberuflichen Selbstständigkeit. Eine solche lasse sich auch nicht daraus herleiten, dass die Frau mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt habe. Ein solches Merkmal enthalte schon der Wortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V im Gegensatz zu anderen Regelungen nicht. Damit schmetterte das BSG die Argumente der Krankenkasse und des LSG ab. Folge: Die Frau ist über ihren in der Krankenkasse pflichtversicherten Mann familienversichert (BSG, Urteil vom 29.2.2012, Az. B 12 KR 4/10 R; Abruf-Nr. 120734).

Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 3 | ID 32336340