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· Fachbeitrag · Sozialversicherung

Neue Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern kennen

von StB Klaus Esch, AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Köln

| Die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) oder - im Einzelfall - ein leitender Angestellter im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als abhängig beschäftigt oder selbstständig gilt, wird seit langem diskutiert und häufig vor den Sozialgerichten ausgestritten. Für den Betroffenen hat die Entscheidung große Bedeutung: Gilt er nämlich als Beschäftigter im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, führt dies in der Regel zur Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. |

Die Rechtsprechung des BSG im Einzelnen

Mit zwei wichtigen Entscheidungen hat das BSG seine Rechtsprechung im Jahr 2012 fortentwickelt (BSG, Urteile vom 29.8.2012, Az. B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R; Abruf-Nr. 122755). Die Urteile sind in der Praxis bisher wenig beachtet worden, werden jedoch von den Sozialversicherungsträgern im Rahmen von Betriebsprüfungen konsequent umgesetzt, was zu hohen Nachzahlungen für die Betroffenen führen kann.

 

Die beiden Streitfälle betrafen Gesellschaften, deren Gesellschafter ganz oder überwiegend aus Familienmitgliedern bestanden. Es war jeweils der sozialversicherungsrechtliche Status des Sohnes des Gesellschafters zu beurteilen. Dieser hielt selbst keine Geschäftsanteile, war jedoch als Geschäftsführer bzw. leitender Angestellter für die Gesellschaft tätig. Urlaub und Arbeitszeiten konnte der Sohn selbst festlegen.