Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Altersversorgung

Beiträge zur Sozialversicherung bei Leistungen aus fortgeführten Pensionskassenverträgen?

von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München

| Mehrere Gerichte haben sich mit der Frage beschäftigt, ob die gesamten Leistungen, bei nach Dienstaustritt privat fortgeführten Pensionskassenverträgen, der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen, oder ob sie wie die Leistungen aus einer Direktversicherung aufgeteilt werden können. Erfahren Sie, wie die Gerichte entschieden haben. | 

 

Leistungen aus privat fortgeführten Direktversicherungen

Die Leistung aus einer Direktversicherung in der Rentenphase muss lt. BVerfG - entgegen langjähriger Praxis - aufgeteilt werden. Nur der Teil, der nicht aus privatem Einkommen finanziert wurde, ist mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer (VN), während der Phase der privaten Weiterführung, die Stellung des VN erhält (BVerfG, Urteil vom 6.9.2010, Az. 1 BvR 739/08; Abruf-Nr. 132677; BSG, Urteil vom 30.3.2011, Az. B 12 KR 23/10 R; Abruf-Nr. 132678).

 

Leistungen aus privat fortgeführten Pensionskassenverträgen

Der GKV-Spitzenverband will diese höchstrichterliche Rechtsprechung zu Direktversicherungen nicht auf Pensionskassen übertragen und verlangt volle Beitragspflicht (Rundschreiben vom 30.8.2011). Dagegen wehren sich VN vor Gericht - mit unterschiedlichem Erfolg, wie die folgenden Urteile zeigen: