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13.07.2020 · Nachricht · Wiedereingliederung

Erstattung der Fahrtkosten bei stufenweiser Wiedereingliederung

| Die Krankenkasse muss einem Arbeitnehmer, der während einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme weiter Krankengeld erhält, auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort erstatten. Der Anspruch ist beschränkt auf die Kosten eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Beförderungsklasse. Das hat das SG Dresden entschieden. |