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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2019

| Turnusgemäß ‒ alle zwei Jahre ‒ werden zum 01.07.2019 die Pfändungsfreigrenzen angepasst. Damit erhöhen sich die auszahlbaren Beträge an Mitarbeiter, deren Gehalt gepfändet wurde. |

 

  • Beispielhafte Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019

Unterhaltspflicht gegenüber ... Personen

Nettoeinkommen

pfändungsfrei bis

Bisheriger Grenzwert

0

1.179,99 Euro

1.139,99 Euro

1

1.629,99 Euro

1.569,99 Euro

2

1.869,99 Euro

1.799,99 Euro

3

2.119,99 Euro

2.039,99 Euro

4

2.369,99 Euro

2.289,99 Euro

 

 

Weiterführender Hinweis

  • Die „Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2019“ finden Sie auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 209066
Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 2 | ID 45944015