31.10.2019 · Fachbeitrag · Krankenversicherung/Honorarberatung
BGH: Tarifwechsel-Beratung – für Makler erlaubt, für Versicherungsberater verboten
| Versicherungsmakler dürfen auf Erfolgsbasis gegen Honorar einen Tarifwechsel bzw. eine Tarifoptimierung in der PKV durchführen. Das ist ihnen aufgrund ihrer Erlaubnis nach der GewO in Verbindung mit dem RDG erlaubt. Einem Versicherungsberater hingegen ist Entsprechendes aufgrund seiner Erlaubnis nach der GewO und dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) in Verbindung mit dem RVG verboten. Das hat der BGH klargestellt und entsprechend differenziert. |