· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018
| Auch im Jahr 2018 haben sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick, welche Werte 2018 gelten. |
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge sind 2018 wieder generell gestiegen. Somit gelten seit dem 01.01.2018 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:
  | ||
  |  Alte Bundesländer  |  Neue Bundesländer  |  
Arbeitslosenversicherung  |  ||
  |  78.000 Euro  |  69.600 Euro  |  
  |  6.500 Euro  |  5.800 Euro  |  
Allgemeine Rentenversicherung  |  ||
  |  78.000 Euro  |  69.600 Euro  |  
  |  6.500 Euro  |  5.800 Euro  |  
Knappschaftliche Rentenversicherung  |  ||
  |  96.000 Euro  |  85.800 Euro  |  
  |  8.000 Euro  |  7.150 Euro  |  
Kranken- und Pflegeversicherung  |  ||
  |  53.100 Euro  |  53.100 Euro  |  
  |  4.425 Euro  |  4.425 Euro  |  
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