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01.08.2014 · Fachbeitrag · Pflegversicherung

Beiträge zur Pflegversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

| Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung freiwillig versichert sind, also insbesondere auch Selbstständige, müssen für eine neben der Hauptbeschäftigung ausgeübte geringfügige Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Dies hat das LSG Rheinland-Pfalz entschieden. |