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23.01.2014 · Fachbeitrag · Lebensversicherung

Rückabwicklung älterer Lebensversicherungen droht

| Bei einer großen Zahl unzufriedener Kunden von Lebensversicherungen könnte ein Urteil des EuGH eine Widerrufs-Lawine auslösen mit der Folge, dass die Verträge komplett rückabgewickelt werden müssten. Betroffen sind alle zwischen 1994 und 2007 im Policen-Modell abgeschlossenen Lebensversicherungen, bei denen die Kunden die Unterlagen nicht vollständig erhalten haben und nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. |