30.09.2015 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Waschanlage: Fehlende Schutzhülle für Scheibenwischer
Verwendet der Betreiber einer Autowaschanlage keine Schutzhüllen für Heckscheibenwischer, verletzt er seine Verkehrssicherungspflicht. Entstehen dadurch Schäden am Scheibenwischer und Fahrzeug macht er sich schadenersatzpflichtig, entschied das LG Hannover.
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