07.05.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Auffahrunfall beim Spurwechsel – wer haftet?
Ereignet sich ein Auffahrunfall in unmittelbarem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit einem Fahrspurwechsel, haftet laut AG München der Spurwechsler in der Regel alleine für den Unfallschaden.
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