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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

„Treuhänder-Streit“ zu PKV-Prämienanpassungen entschieden

| Eine vom Versicherer mit Zustimmung eines „unabhängigen Treuhänders“ nach § 203 Abs. 2 VVG vorgenommene Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung ist nicht allein wegen einer ggf. zu verneinenden Unabhängigkeit als unwirksam anzusehen. Das hat der BGH klargestellt. |

 

Die Unabhängigkeit ist nur die Voraussetzung für die Bestellung des Treuhänders nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften, nicht aber für die Wirksamkeit der von ihm nach seiner Bestellung abgegebenen Erklärung. Die Unabhängigkeit des Treuhänders ist daher keine von den Zivilgerichten zu prüfende Wirksamkeitsvoraussetzung im Rechtsstreit des einzelnen Versicherungsnehmers über eine Prämienanpassung. Die Zivilgerichte müssen nur die materielle Rechtmäßigkeit der Prämienanpassung überprüfen.

 

Der BGH hat daher das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun prüfen, ob die Prämienanpassungen ausreichend im Sinne von § 203 Abs. 5 VVG begründet worden sind und ggf. ob die materiellen Voraussetzungen für die Prämienanpassung vorgelegen haben (BGH, Urteil vom 19.12. 2018, Az. IV ZR 255/17, Abruf-Nr. 206396).

Quelle: ID 45683159