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23.08.2017 · Nachricht · Krankenversicherung

Selbst getragene Behandlungskosten steuerlich nicht absetzbar

| Trägt ein privat Krankenversicherter krankheitsbedingte Aufwendungen selbst, um eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, können diese Aufwendungen weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. |