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03.07.2014 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Schadenersatz bei freiwillig Krankenversicherten beitragspflichtig

| Schadenersatzleistungen aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung sind bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten beitragspflichtig. Das hat das BSG im Fall einer hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen und bei der BARMER GEK freiwillig krankenversicherten Frau entschieden, die nach einem 1981 erlittenen Kfz-Unfall querschnittsgelähmt ist und Leistungen von einer Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht. |