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21.07.2014 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Beitragszuschuss für freiwillig gesetzlich versicherte Angehörige

| Zuschüsse des Arbeitgebers zu den privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eines nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers sind steuerfrei. Ab 2014 gilt das – aufgrund einer Entscheidung des BSG aus dem Jahr 2013 – nicht mehr für Zuschüsse zu den Beiträgen von Angehörigen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (siehe WVM 7/2014, Seite 16). Für Zahlungen, die für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2013 geleistet wurden, gewährt die Finanzverwaltung Vertrauensschutz. |