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06.05.2019 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Tinnitus aufgrund Lautsprecherdurchsage ist kein Arbeitsunfall

| Ein Arbeitnehmer im Möbelhaus, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach per Lautsprecheranlage ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das SG Dortmund im Falle eines Möbelverkäufers entschieden, der während seiner Tätigkeit mehrfach mittels einer Lautsprecheranlage ausgerufen worden sei und dadurch nach eigenen Angaben einen Tinnitus erlitten habe. |