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22.05.2018 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Sturz im Rahmen eines Probearbeitstags kann Arbeitsunfall sein

| Lädt ein Arbeitgeber einen Bewerber nach einem Vorstellungsgespräch zu einem unentgeltlichen Probearbeitstag ein, und stürzt der Bewerber dabei, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das gilt aus Sicht des LSG Sachsen-Anhalt jedenfalls dann, wenn der Bewerber dabei objektiv die zu dieser Zeit und an diesem Ort notwendige Arbeit verrichtet und der Arbeitgeber diesbezüglich ein konkretes Weisungsrecht hat. |