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20.07.2018 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

Psychische Erkrankungen aufgrund von Stress keine Berufskrankheit bei Versicherungsfachwirt

| Verursacht die berufliche Tätigkeit eine Berufskrankheit, haben die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden kann, ohne Weiteres eine Berufskrankheit. Vielmehr muss die Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sein oder zumindest kurz davor stehen. Das betont das LSG Bayern im Fall einer psychischen Erkrankung eines selbstständigen Versicherungsfachwirts aufgrund von Stress. |