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03.05.2018 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Auch von Dritten bezahlte Sportler sind Arbeitnehmer des Vereins

| Wird ein Sportler pro forma von einem Sponsor beschäftigt, aber aufgrund einer Nebenabrede für einen Verein tätig, liegt ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Verein vor. Erleidet der Spieler einen Sportunfall, muss die gesetzliche Unfallversicherung eintreten. Das hat das SG Hamburg entschieden. |