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18.09.2019 · Fachbeitrag · Finanzierung

Keine Gebühren für Treuhandauftrag bei Ablösung eines Darlehens

| Der BGH hat entschieden, dass die in den AGB einer Sparkasse enthaltene als Preisnebenabrede einzuordnende Klausel „Sonstige Entgelte – Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100,00 Euro“ bei Bankgeschäften mit Verbrauchern unwirksam ist. |