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22.07.2020 · Nachricht · Altersversorgung/Krankenversicherung

Durch den Erben weitergeführte Direktversicherung

| Der Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird nicht verlassen, wenn ein Erbe eine Direktversicherung weiterführt, nachdem er gesetzlich in die Stellung als VN durch Gesamtrechtsnachfolge eingerückt ist, ohne dass die vertraglichen Regelungen angepasst wurden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.2020, Az. L 4 KR 1652/18, Abruf-Nr. 215985 ). |