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· Fachbeitrag · Rentenversicherung/Untervermittler

Voraussetzungen für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Existenzgründern

| Ein Existenzgründer kann sich unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 3 Jahren von der Rentenversicherungspflicht als „arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger“ befreien lassen. Mit dem Beginn des 3-Jahreszeitraums hat sich jetzt das BSG befasst. Das Urteil kann auch relevant sein für Untervermittler, die für Ihr Maklerunternehmen arbeiten. |

Rentenversicherungspflicht von Selbstständigen

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind selbstständig tätige Personen,

  • die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen Arbeitnehmer beschäftigen und