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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Bezug von Krankengeld erhöht Elterngeld nicht

| Der Bezug von Krankengeld wird bei der Höhe des Elterngelds nicht leistungserhöhend berücksichtigt. Nach Ansicht des BSG ist Krankengeld kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Denn Krankengeld ist kein Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ( Urteil vom 17.2.2011, Az: B 10 EG 20/09 R ; Abruf-Nr. 110670 ). |

Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 4 | ID 28844430